Bürgerinitiative für Alternativen

zum Flugplatz Magdeburg e.V.

Die Flugplatzlüge:

Im "1. Bürgerforum zum Flugplatz Magdeburg-Süd" am 15.05.1991 wurde von den Verantwortlichen des Forums lt. Protokoll abschließend festgestellt, dass:

  1. die Stadt Magdeburg einen Flugplatz braucht,
  2. der vorhandene Verkehrslandeplatz diese Voraussetzungen nur bedingt erfüllen kann und als Übergangslösung betrachtet werden sollte;
  3. zur Erreichung eines Optimums ein besserer Standort gefunden werden muss.

gez. P. Fritz gez. P. Fechner"

Beide Unterzeichner des Protokolls waren zu dieser Zeit Stadtverordnete (Stadträte). Herr Fritz war bis 1999 Vorsitzender des Aufsichtsrates der FMG und Vorsitzender des Stadtrates von Magdeburg, Herr Fechner ist bis heute Geschäftsführer der FMG.

 

 

Auf ein Schreiben der Bürgerinitiative an den Oberbürgermeister der Stadt antwortete der OB am 06.07.1993 u. a.:

  1. "Der Ausbau des Magdeburger Flugplatzes ist nicht geplant."
  2. "Ich bin der Auffassung, dass in dem Zeitraum, wo der Flugplatz noch als ÜBERGANGSLÖSUNG für einen neugeplanten Regionalflughafen dient, alles getan werden muss, um den auftretenden Fluglärm vor allem an den Wochenenden zu verringern."

Trotz dieser und weiterer Versprechen von Politikern wurde der Ausbau ohne Planfeststellungsverfahren weiter zügig vorangetrieben. Die durch das Ministerium für Verkehrswesen der DDR am 12.09.1990 erteilte unbefristet gültige Genehmigung wurde vom Regierungspräsidium wie folgt geändert bzw. erweitert:

  • "Betrieb eines Hubschrauber-Nachtlandeplatzes. Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom Dezember 1991.
  • Erweiterung um das Flurstück 6, Flur 0433, Gemarkung Magdeburg zur Anlage eines Überrollstreifens. Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 08.07.1993.
  • Inbetriebnahme einer Hartbelags- Start- und Landebahn 740 x 30 m sowie befestigter Stoppstrecken und Rollbahnen. Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 03.1 1.1993.
  • Änderung der verfügbaren Start- und Landestrecken. Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 13.01.1994.

Gemäß § 8 Absatz 3 Luftverkehrsgesetz unterblieb die Planfeststellung und Plangenehmigung, da es sich um Änderungen oder Erweiterungen von unwesentlicher Bedeutung handelt."

In einem Schreiben des Regierungspräsidenten Böhm vom 27. Januar 1995 als Antwort auf ein Schreiben der Bürgerinitiative an den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalts maßt sich das RP an, zu entscheiden, was von wesentlicher oder aber unwesentlicher Bedeutung ist. 
Mit den zahlreichen am Gesetz vorbei erteilten Einzelgenehmigungen durch das RP hat sich die Wohn- und Lebensqualität tausender Flugplatzanrainer durch die vielfältigen vom Flugplatz ausgehenden negativen Auswirkungen (bes. Fluglärm und Abgasbelastungen) deutlich verschlechtert und die Grundstückswerte um mindestens 30% gemindert!