Muster
Machen Sie Ihrem Ärger Luft!
Ständiger Fluglärm, auch wenn die Maschine nur alle 5 Minuten vorbei fliegt,
stellt eine Belästigung dar und mindert die Wohnqualität erheblich.
Es ist wichtig zu erkennen, dass jede Anzeige (Beschwerde) sinnvoll ist.
Sie hilft Ihnen, da Sie wenigstens versucht haben, etwas zu ändern - und sie hilft uns allen,
weil der Flugplatzbetreiber merkt, dass es nicht nur ein paar Menschen sind, die sich gestört fühlen.
-Ist eine Anzeige kostenpflichtig? => Nein
-Was ist der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer Anzeige?
eine Beschwerde, welche nicht als Anzeige formuliert ist,
muss von den Behörden nicht beantwortet werden, eine Anzeige hingegen schon.
-Wann erstelle ich eine Fluglärmbeschwerde und was passiert mit ihr?
Es gibt kein Regelwerk dafür, wann Sie eine Beschwerde verschicken dürfen.
Daher schreiben Sie Fluglärm-Beschwerden über subjektiv zu laut empfundene Flugzeuge.
Jede Anzeige muss bearbeitet werden. In den meisten Fällen wird kein Verstoß festgestellt.
Die Anzahl an eingegangenen Beschwerden wird aber sehr wohl u.a. in den Sitzungen der Fluglärmkommission beobachtet.
Eine Beschwerde beim Flugleiter am Tower kann man telefonisch machen, sie führt aber nach unseren Erfahrungen meistens zu nichts außer Frust.
-ich kann die Kennung des Flugzeuges bzw. den Typ nicht erkennen
notieren Sie Datum und Uhrzeit, Farbe und Flugrichtung,
warten Sie ca. 5-6 Minuten, oft werden viele Platzrunden zur Ausbildung von Hobbypiloten geflogen, notieren Sie die
Dauer der Platzrundenflüge, die Flugschule kreist meist 30-60min. Zur Identifizierung des Luftfahrzeuges bei Nichterkennung des Kennzeichens dienen:
Art der Tragfläche
- Hochdecker (Tragfläche oberhalb der Kabine)
- Tiefdecker (Tragflächen unterhalb der Kabine)
Antriebsart
- - 1 Motor (Propeller vorn=Flugzeug oder oben=Trag- oder Hubschrauber)
- - 2 Motoren ( an den Tragflächen mit Propeller)
- - Turbo-Prop (Kombination aus Turbine und Propeller)
- - Düsenantrieb
Je mehr Beschwerden/Anzeigen eingehen, desto sichtbarer werden wir, nur gemeinsam können wir etwas bewirken!!
Die Zuständigkieten für Fluglärm sind leider sehr unübersichtlich geregelt und eine Ebene schiebt die Verantwortung immer gerne auf die andere. Daher an viele schreiben!
Auch Leserbriefe an die örtliche Presse sind nützlich, um den öffentlichen Druck zu erhöhen.
Wichtig
Verlangen Sie eine schriftliche Beantwortung und leiten Sie uns bitte Ihre Anzeige und die Antwort in Kopie zu!
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Adressen:
FMB Flugplatz Magdeburg
Betriebsgesellschaft mbH
Otto-Lilienthal-Straße 8
39120 Magdeburg
Flugleitung(Tower):
Tel.: Nummer wurde von uns entfernt, da Beschwerden bei der Flugaufsicht nicht weiter verfolgt werden, bitte deshalb an das Landesverwaltungsamt in Halle wenden
Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Referat Verkehrswesen -Obere Luftfahrtbehörde
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345-514-0
Fax.: 0345-514-1829 http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/
oder per E-Mail an:
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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Lesebestätigung setzen)
Umweltamt Magdeburg
Amtsleiter Rolf Warschun
Zimmer 746
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg 115 (Hotline)
+49 391 540 2415
+49 391 540 2698
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Holger Platz (Beigeordneter)
Dezernat I
Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung
6. Etage, Zimmer 601
Julius-Bremer-Straße 8
D - 39090 Magdeburg
+49 391 540 2425
+49 391 540 2119
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Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Referat Verkehrswesen -Obere Luftfahrtbehörde
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345-514-0
Fax.: 0345-514-1829
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Wegen: Unterschreitung der Mindestflughöhe von 300m oder Nichteinhaltung von Ruhezeiten, Einflugschneisen, ständige Platzrundenflüge über Wohngebiet oder sonstiges.
Mein Standort: Adresse oder andere Lagebezeichnung