Bürgerinitiative für Alternativen

zum Flugplatz Magdeburg e.V.

Muster

Machen Sie Ihrem   Ärger Luft!

Ständiger Fluglärm, auch wenn die Maschine nur alle 5 Minuten vorbei fliegt,
stellt eine Belästigung dar und mindert die Wohnqualität erheblich.
Es ist wichtig zu erkennen, dass jede Anzeige (Beschwerde) sinnvoll ist.
                                   
Sie hilft Ihnen, da Sie wenigstens versucht haben, etwas zu ändern - und sie hilft uns allen, 
weil der Flugplatzbetreiber merkt,  dass es nicht nur ein paar Menschen sind, die sich gestört fühlen.

 

-Ist eine Anzeige kostenpflichtig? 
=> Nein

-Was ist der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer Anzeige?
                                  
eine Beschwerde, welche nicht als Anzeige formuliert ist, 
muss von den Behörden nicht beantwortet werden, eine Anzeige hingegen schon.

-Wann erstelle ich eine Fluglärmbeschwerde und was passiert mit ihr?
                                       
Es gibt kein Regelwerk dafür, wann Sie eine Beschwerde verschicken dürfen. 
Daher schreiben Sie Fluglärm-Beschwerden über subjektiv zu laut empfundene Flugzeuge.
Jede Anzeige muss bearbeitet werden. In den meisten Fällen wird kein Verstoß festgestellt. 
Die Anzahl an eingegangenen Beschwerden wird aber sehr wohl u.a. in den Sitzungen der Fluglärmkommission beobachtet.

Eine Beschwerde beim Flugleiter am Tower kann man telefonisch machen, sie führt aber nach unseren Erfahrungen meistens zu nichts außer Frust.

-ich kann die Kennung des Flugzeuges bzw. den Typ nicht erkennen                                  
notieren Sie Datum und Uhrzeit, Farbe und Flugrichtung,
 warten Sie ca. 5-6 Minuten, oft werden viele Platzrunden zur Ausbildung von Hobbypiloten geflogen, notieren Sie die
 Dauer der Platzrundenflüge, die Flugschule kreist meist 30-60min.   
Zur Identifizierung des Luftfahrzeuges bei Nichterkennung des Kennzeichens dienen:

Art der Tragfläche

  • Hochdecker (Tragfläche oberhalb der Kabine)
  • Tiefdecker (Tragflächen unterhalb der Kabine)

 Antriebsart

  • - 1 Motor (Propeller vorn=Flugzeug oder oben=Trag- oder Hubschrauber)
  • - 2 Motoren ( an den Tragflächen mit Propeller)
  • - Turbo-Prop (Kombination aus Turbine und Propeller)
  • - Düsenantrieb



Je mehr Beschwerden/Anzeigen eingehen, desto sichtbarer werden wir, nur gemeinsam können wir etwas bewirken!!
 Die Zuständigkieten für Fluglärm sind leider sehr unübersichtlich geregelt und eine Ebene schiebt die Verantwortung immer gerne auf die andere. Daher an viele schreiben!
Auch Leserbriefe an die örtliche Presse sind nützlich, um den öffentlichen Druck zu erhöhen. 
Wichtig

Verlangen Sie eine schriftliche Beantwortung und leiten Sie uns bitte Ihre Anzeige und die Antwort in Kopie zu!

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

 

Adressen:
 

FMB Flugplatz Magdeburg
Betriebsgesellschaft mbH
Otto-Lilienthal-Straße 8
39120 Magdeburg

Flugleitung(Tower):
Tel.: Nummer wurde von uns entfernt, da Beschwerden bei der Flugaufsicht nicht weiter verfolgt werden, bitte deshalb an das Landesverwaltungsamt in Halle wenden

 

Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Referat Verkehrswesen -Obere Luftfahrtbehörde                                                                    
Ernst-Kamieth-Straße 2
                                                                                                    
06112 Halle (Saale)
Tel.:  0345-514-0
                                                                                                                   
Fax.: 0345-514-1829  
http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/


oder per E-Mail an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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(Lesebestätigung setzen)

 

Umweltamt Magdeburg
Amtsleiter Rolf Warschun
Zimmer 746
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg Behördennummer 115115 (Hotline)
Telefon +49 391 540 2415
Fax +49 391 540 2698
Symbol E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Holger Platz (Beigeordneter)
Dezernat I
Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung
6. Etage, Zimmer 601
Julius-Bremer-Straße 8
D - 39090 Magdeburg

Telefon +49 391 540 2425
Fax +49 391 540 2119
Symbol E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Musteranzeige


 

Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Referat Verkehrswesen -Obere Luftfahrtbehörde                                                                    
Ernst-Kamieth-Straße 2
                                                                                                    
06112 Halle (Saale)
Tel.:  0345-514-0
                                                                                                                   
Fax.: 0345-514-1829

 

 

Anzeige


Wegen: Unterschreitung der Mindestflughöhe von 300m oder Nichteinhaltung
von Ruhezeiten, Einflugschneisen, ständige Platzrundenflüge über Wohngebiet oder sonstiges.

 

Mein Standort: Adresse oder andere Lagebezeichnung

Schilderung des Herganges: Datum, Uhrzeit, Flugzeugkennung, wenn erkannt, Flugzeug im Landeanflug oder gestartet, Art des Flugzeuges. Bei Flugzeugen, die Magdeburg nur überfliegen, ist die Kennung unbedingt erforderlich. Bei Flugzeugen, die vom Flugplatz Magdeburg gestartet sind oder landen, ist die Kennung nicht unbedingt erforderlich, weil sie auf dem Flugplatz registriert werden.

 

Schilderung des Vorganges:

 

Vollständiger Name u. Adresse des Anzeigenden:
 
Ort, Datum........................                              Unterschrift....................................