Antrag Bündnis 90/Die Grünen -Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg
A0002/14: Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg (von Wolfgang Wähnelt 10.1.2014)
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat bekennt sich im Sinne eines angemessenen Ausgleichs der Interessen zu einem angemessenen Lärmschutz für den Verkehrslandeplatz Magdeburg.
Die Vertreter der Stadt Magdeburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Magdeburg GmbH werden beauftragt, das Erforderliche, insbesondere durch Veränderung des Pachtvertrages mit dem derzeitigen bzw. zukünftigen Pächtern des Verkehrslandeplatzes, zu veranlassen, um folgende Lärmschutzmaßnahmen durchzusetzen:
- Im Zeitraum montags bis freitags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang,
sowie
- samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit
sind Starts und Landungen von propellergetriebenen Flugzeugen und Motorseglern bis zu 9.000 kg höchstzulässiger Startmasse untersagt.
Um Überweisung in den KRB-Ausschuss wird gebeten
Begründung:
Nach der Lärmschutz-Verordnung ist die im Antrag enthaltene Lärmschutzvorschrift bei Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen im Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Die tatsächliche Zahl der Flugbewegungen am Verkehrslandeplatz Magdeburg ist unklar. Während die Information I0142/13 der Stadtverwaltung 31.722 Motorflugbewegungen für 2012 angibt, wirft das Land Sachsen-Anhalt der Stadt Magdeburg Rechenfehler vor und geht von nur 11.910 Flugbewegungen aus.
Auffällig ist, dass dann, wenn hohe Zahlen zur Begründung des Ausbaubedarfs benötigt wurden, von 31.722 Flugbewegungen ausgegangen wurde, während im Hinblick auf die Lärmschutzvorschriften auffällig knapp unter der wichtigen Marke von 15.000 Flugbewegungen angesiedelte Zahlen genannt werden.
Das Vertrauen in die vom derzeitigen Betreiber genannten Zahlen ist erschüttert. Letztlich sollte es im Interesse des Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen dahin stehen, ob die Flugbewegungen nun knapp unterhalb oder oberhalb des Grenzwerts liegen.
Es sollte daher auf vertraglicher Basis die Regelung der Lärmschutz-Verordnung unabhängig von den tatsächlichen Flugbewegungen eingeführt werden. Die Maßnahme führt zu einer deutlichen Reduzierung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrslandeplatz und ist langfristig geeignet, das verlorengegangene Vertrauen wieder herzustellen.