Bürgerinitiative für Alternativen

zum Flugplatz Magdeburg e.V.

Allgemeines zur Situation des Ausbaues des Flughafens 
Magdeburg - Süd
 
Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist derzeit der Bau / Ausbau von 15 Flugplätzen geplant. Dies betrifft in der Mehrzahl Flugplätze, die von der Roten Armee, bis zu deren Auszug aus der ehemaligen DDR, genutzt wurden. Größtenteils wurden diese Flugplätze schon von der Deutschen Wehrmacht im 3. Reich angelegt und genutzt. Es ist daher verständlich, dass die Anliegergemeinden diese vorhandenen Flugplätze nutzen wollen und sich aus deren Vermarktung ökonomische Vorteile und Arbeitsplätze schaffen wollen. Der Rückbau dieser Flugplätze ist mit erheblichen Kosten verbunden, für die kein Geld vorhanden ist.

 

Entsprechend früherer Informationen aus der Presse wurde an einem "Konzept zur Entwicklung des Flugverkehrs in Sachsen-Anhalt" gearbeitet. Verantwortlich dafür ist das Ministerium für Bauwirtschaft und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt. Sollte zunächst der Flughafen Magdeburg darin eine entscheidende Rolle spielen (seine Weiterentwicklung wurde u.a. abhängig  von der Entwicklung des "Business - Flugverkehrs" Aussage der Staatssekretärin I. Fröhlich aus dem Verkehrsministerium.) abhängig gemacht), wurde in der letzten Fassung im Landesverkehrsentwicklungsplan der Flugplatz Magdeburg nicht einmal mehr namentlich erwähnt. Das Land unterstützte demnach den Ausbau des Flughafens Leipzig/halle und den Cochstedter Flughafen. Außerdem sollte in Abhängigkeit der Entscheidungen über den internationalen Verkehrsflughafen Berlin eine baldmöglichste Planungssicherheit und damit weitere Entscheidungen zu konkreten Festlegungen getroffen. Ein "Konzept zur Entwicklung des Flugverkehrs in Sachsen-Anhalt" schien damals in Sicht. Allerdings dauerte es bis einen Tag vor dem Regierungswechsel in Sachsen-Ahnalt, bis der damalige Verkehrsminister Heyer den Gutachterentwurf des Flugplatzkonzeptes für Sachsen-Anhalt vorlag.

Die Landeshauptstadt Magdeburg sah es trotzdem als notwendig an, den vorhandenen Sportflugplatz Magdeburg-Süd als Verkehrsflugplatz auszubauen, bevor die Landesregierung ihr Konzept aufstellte. Mit dem Ausbau sollte die Möglichkeit gegeben werden, dass Geschäftsleute Magdeburg mit viel größeren Maschinen anfliegen können. Damit verspricht sich die Stadt zusätzliche Arbeitsplätze, da diese Geschäftsleute in der Stadt investieren sollen und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen werden. Es wird die Auffassung vertreten, dass nur über die Möglichkeit eines Verkehrslandeplatzes investitionsfreudige Geschäftsleute den Weg in die Stadt finden. Dies ist eine politische Entscheidung, finanzielle Gesichtspunkte scheinen damit ausgeblendet. 
Für die Entscheidungsfindung zu einem notwendigen weiteren Ausbau des Flughafens sind auch Richtlinien für den Stadtrat von Bedeutung, die angeblich eine Landebahnerweiterung vorschreiben, damit der geplante Geschäftsflugverkehr auch über das Jahr 2004 hinaus betrieben werden kann. Dazu muss unbedingt gesagt werden, dass es derzeit überhaupt keine verabschiedeten EU-Richtlinien gibt. Natürlich haben einige eifrige Flughafen-Lobbyisten irgendwelche Gedanken zu möglichen neuen Richtlinien entworfen. Diese dienen jedoch im besten Falle dazu, irgendwelche Rechtfertigungen für weitere Flughafenerweiterungen zu begründen. Gültig ist derzeit die Jar-Ops 1. Diese Vorschrift schreibt den Verkehrsunternehmen vor, welche Voraussetzungen ihre Flugzeuge u.a. für Starts und Landungen an Flughäfen erfüllen müssen. Die Existenz des Flugplatzes Magdeburg ist dadurch nicht bedroht. es betrifft lediglich einige Flugzeuge bis 5,7 t Abflugmasse, die in Magdeburg nur noch unter bestimmten Voraussetzungen starten und landen könnten. Für größere Flugzeuge bedeutet das ab 2005 keine weitere Einschränkung, denn alle größeren Flugzeuge, die bereits jetzt starten und landen können, können das auch nach 2004 (hier mehr zur
Jar-Ops 1)

Ein durch die Flughafen Magdeburg GmbH (FMG) beantragtes Planfeststellungsverfahren wurde vom Magdeburger Regierungspräsidium genehmigt. Die Bürgerinitiative klagte gegen diese Entscheidung nicht, weil ein Erfolg nur dann beschieden wäre, wenn man entsprechende Gegengutachten vorgelegt hätte. Das wären Kosten im sechsstelligen Bereich geworden. In einem dreitägigen Anhörungsverfahren gab es massive Einsprüche. Diese bezogen sich mehrfach auf die fehlende Seriosität der vorgelegten Gutachten und einer fehlenden konkreten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, vor allem aber auch auf die hochgradig unglaubwürdigen Prognosen durch die FMG.

Es muss gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass die Zuschüsse zu anderen Flughäfen nicht mehr von den zuständigen Entscheidungsträgern verantwortet werden. So hat z.B. der Stadtrat von Dresden die Prüfung des Projektes Flughafen Dresden veranlasst, der 1997 einen Zuschussbedarf von 7,7 Mio. benötigt. (Siehe Texttafel 165, MDR vom 19.03.99)

Der Bürgermeister von Gera lehnt die weitere Planung eines Flughafens dieser Stadt ab, da die Nähe des Flugplatzes Erfurt (50 km) voraussichtlich keinen wirtschaftlichen Betrieb in Gera erlaubt. 

Für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel wurde 1998 eine von vier Flugbahnen gesperrt, da ein Bedarf nicht mehr vorhanden war.

Jeder einzelne Charterreisende in Erfurt kostet den Steuerzahler pro Flug über 150 DM. Diese Zuschüsse zahlte die Stadt den Verkehrsunternehmen für jeden einzelnen Passagier, und nur deshalb ist dort eine Einrichtung des Flugverkehrs in der jetzigen Dimension zu Stande gekommen. Im Umkehrschluss würde das für einen 110-Sitzer, so wie von der FMG geplant, einen Zuschuss pro Flug von 16.500 DM!

Unsere Bürgerinitiative tritt ein für die Nutzung des Flugplatzes Magdeburg Süd als Verkehrslandeflugplatz, d.h. den sicheren Flugverkehr für Flugzeuge mit einer adäquaten Größe sowie die Durchsetzung eines Nachtflugverbots jeglicher Form (Fracht- und Passagierflug). Die Nutzung als Sportflugplatz soll weiter garantiert werden, insbesondere für
- die Fallschirmspringer,
- den Segelflug und
- das Ballonfahren.
Selbstverständlich notwendig ist auch die Nutzung des Flugplatzes durch Rettungshubschrauber und Polizeihubschrauber zu allen Tages- und Nachtzeiten. 
Dabei ist die kontrollierbare Einhaltung der in der Stadtordnung der Landeshauptstadt festgelegten Ruhezeiten durch den motorisierten Flugverkehr außer dem Rettungsdienst und Polizeihubschrauber im Notfalleinsatz erforderlich. Denn es hat sich bisher gezeigt, dass sich die Bevölkerung mit Anrufen und Emails zusehends bei unserer Bürgerinitiative über den Fluglärm beschwert. Es ist uns auch bekannt, dass die Beschwerden der Bürger beim Regierungspräsidiums unbearbeitet blieben und somit einer "wilden Fliegerei jenseits geltender Flugbetriebsvorschriften" Vorschub geleistet wird.


Wir wenden uns gegen den weiteren Ausbau des Flughafens Magdeburg-Süd, da dies eine unvertretbare finanzielle Belastung für die Stadt darstellt. Die Stadt ist 100%- iger Teilhaber der FMG und muss deshalb sämtliche finanzielle Verluste der FMG ausgleichen. Diese liegen entsprechend der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsberichte jährlich in einer Höhe von über einer Mio. DM. Dazu kommen allerdings noch die fehlenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der von der Stadt an die FMG überlassenen Liegenschaften, die ansonsten als Einnahmen in der Stadtkasse gelandet wären. Insgesamt belaufen sich so die Kosten für die Unterhaltung des Flugplatzes auf weit über 2 Mio. DM.

 Da der geplante regelmäßige Flugverkehr mangels Bedarfs nicht stattfindet (selbst ein Probebetrieb eines Linienfluges konnte in Ermangelung eines Bedarfs nicht erfolgen) dürften die Zuschüsse der Stadt in den Folgejahre weiter ansteigen. Die Ursachen liegen nicht nur in der fehlenden Wirtschaftlichkeit, sondern auch durch Kreditaufnahme in Höhe von mehreren Mio. DM durch die FMG, die für den Eigenanteil der Baukosten entstanden sind. Die Rückzahlungsbedingungen sind uns nicht bekannt