Bürgerinitiative für Alternativen

zum Flugplatz Magdeburg e.V.

Stadt hält an Flugplatzausbau fest

Grünen Stadträte wollen Baurecht für Verlängerung der Landebahn aufheben / Neue Flugverordnung greift ab 2016

 

zum VST Artikel pdf 2,4MB

Kommentar:

Nicht die Betreiber oder Besitzer von Flugplätzen sind gezwungen den Anforderungen der neuen Flugverordnung gerecht zu werden sondern  die Luftfahrtunternehrmer! Niemand ist gezwungen, einen Flugplatz auszubauen.

Man muss die Flugzeugtypen nehmen, die den Flugplatz anfliegen können und nicht solche aufzählen, denen unter gegebenen Bedingungen das Nutzen nicht gestattet ist.

Die Verlängerung der SLB auf 1800m ist eine reine Erfindung der Stadt und hat damit zu tun, dass ein Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2000 diese Länge für  Maschinen mit 100 Passagieren im Charterverkehr als notwendig erachtete.

Wo sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Finanzpläne, Abwägungsprozesse  und dergleichen? --> Steuerverschwendung im großen Stil.

Die Stadt ist noch nicht einmal jetzt willens oder in der Lage, den Bürger vor zunehmendem Lärm zu schützen. Wenn schon über strukturelle Veränderungen in Sachen Flugplatz nachgedacht wird, dann sollte das nicht in Richtung Ausbau, sondern effektiven Lärmschutz für die Betroffenen gehen!

Schaut man sich die Anzahl der Flugbewegungen im Detail an wird klar, dass 92,5% der Bewegungen den Flugsportgeräten und Kleinflugzeugen zuzuschreiben sind, was u.a. auch im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bestätigt wird! 

Fazit:

Der Steuerzahler soll also einer kleinen Nutzergruppe (7,5% kommerziell) eine Piste finanzieren, die in Cochstedt längst vorhanden ist. Hinzu käme der weiter steigende Fluglärm durch die Ausdehnung der SLB nach Westen, damit wäre also auch der Stadtteil Ottersleben stark betroffen bzw. Wolfsfelde und Hopfengarten durch den Verkehrslärm (24h/Tag) bei Umverlegung der L50 (B71) nach Osten Nahe der Bahnlinie HBS-MD.

 

 
 
Zitat aus: 9.1Turnusmäßige Berichterstattung zum Verkehrsentwicklungsplan  (I0005/14 Anlage 1 Bestandsanalyse (Baustein 1) pdf 8MB siehe Seite 152:

"Demzufolge sind durchschnittlich rund 92,5 % des gesamten Luftverkehrsaufkommens am Flugplatz Magdeburg dem nicht kommerziellen, Sport- und Privatflugverkehr zu zuschreiben, der zum ganz überwiegenden Teil nicht durch die Verschärfung der europäischen Sicher- heitsvorschriften (vgl. 4.9.2.2) tangiert ist bzw. tangiert werden wird."

Quelle: http://ratsinfo.magdeburg.de/to0040.asp?__ksinr=118255